Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anforderungen an die Beschreibung der ausgeführten Leistung in einer Rechnung
(1) Wenn in einer Rechnung Leistungen nur „nach Absprache„ ohne Terminangaben und ohne weitere eindeutige Beschreibung abgerechnet werden, reichen die so angefertigten Abrechnungsunterlagen für den Vorsteuerabzug nicht aus (, BFH/NV 2003 S. 522). (2) Ferner hat der (BFH/NV 2003 S. 518) ausgeführt, dass es für den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung zur Identifizierung der Leistung nicht ausreiche, wenn über hochpreisige Uhren und Armbänder mit Kaufpreisen von jeweils 5 000 DM und mehr mit bloßen Gattungsbezeichnungen „Uhren„ und „Armbänder„ abgerechnet wird.