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BBK 6/2004 S. 4388

Personengesellschaft | Einlagen zum Verlustausgleich bei negativem Kapitalkonto

Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wj der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, führen gem. regelmäßig zum Ansatz eines Korrekturpostens mit der weiteren Folge, dass abweichend vom Wortlaut des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG Verluste späterer Wj bis zum Verbrauch dieses Postens auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht.

[KA]