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Kapitalgesellschaft | Anwendung des § 8b Abs. 4 KStG auf Beteiligungen in einem eingebrachten Betriebsvermögen
Mit dem Schreiben vom 5. 1. 2004 - IV A 2 - S 2750a - 35/03 hat das BMF zur Anwendung des § 8b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 KStG (Rückausnahme) auf Beteiligungen, die als Bestandteil eines eingebrachten BV übergehen, Stellung genommen. Demnach fallen Gewinne aus der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen, die einer Körperschaft für die Übertragung der in einem BV enthaltenen Beteiligungen gewährt werden, unter die Rückausnahme und sind damit nach § 8b Abs. 2 KStG bei der Einkommensermittlung außer Acht zu lassen, wenn eine mehrheitsvermittelnde Beteiligung übertragen worden ist, die Beteiligung nicht wesentliche Betriebsgrundlage des übertragenen Betriebs oder Teilbetriebs ist, die für die übertragenen Anteile gewährten Anteile genau identifizierbar sind und das Verhältnis des Nennwerts dieser Anteile zum Nennwert der insgesamt gewähr...