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Zulagenbegünstigung bei Einbauten in fremde Gebäude
Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes können als Betriebsvorrichtungen und damit als bewegliche WG nur begünstigt sein, wenn sie aufgrund wirtschaftlichen Eigentums dem Anlagevermögen des Investors zuzurechnen sind. Wirtschaftliches Eigentum an Einbauten in fremde Gebäude auf eigene Kosten setzt gem. die Befugnis zur ausschließlichen Nutzung und einen Anspruch auf Wertersatz im Falle der Nutzungsbeendigung voraus. Wer im Zusammenhang mit der Errichtung einer Heizstation Heizkörper, Steigleitungen und Anbindungen an eine Heizstation in ein fremdes Gebäude einbaue, sei i. d. R. schon mangels ausschließlicher Nutzungsbefugnis nicht deren wirtschaftlicher Eigentümer.