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Kein Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
Gem. dem nrkr. (BFH-Az.: V B 195/03, EFG 2003 S. 1806) ist der Vorsteuerabzug im Jahresbescheid auch dann gem. § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu berichtigen, wenn der Vorsteuerabzug in einer Voranmeldung vorgenommen wurde. In Anzahlungen enthaltene USt kann nicht mehr als Vorsteuer geltend gemacht werden, wenn die geschuldete Leistung wegen Rücktritts vom Vertrag nicht mehr erbracht worden ist.