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Aufwendungen für die Steuerberaterprüfung als Werbungskosten
Gem. (BFH/NV 2004 S. 34) stellen Aufwendungen eines Dipl.-Kfm. sowie Anwendungsberaters für Steuer- und Finanzsoftware für die Steuerberaterprüfung Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar, auch wenn die Prüfung letztlich nicht bestanden wird.