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Dokumentationspflicht bei internationalen Verrechnungspreisen
Aufgrund des § 90 Abs. 3 Satz 5 AO, der durch das StVergAbG ins Gesetz eingefügt worden ist, sind Stpfl. in Bezug auf ihre Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Ausland (§ 1 Abs. 2 AStG) besondere Aufzeichnungspflichten auferlegt worden. Die Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungspflichten i. S. des § 90 Abs. 3 AO vom (BGBl vom , I S. 2296) enthält Einzelheiten dieser Verpflichtung und trat bereits rückwirkend zum in Kraft. ?Hinweis: Inhalt und Umfang der Aufzeichnungspflicht werden in einem gesonderten Beitrag in einer der nächsten Ausgaben behandelt.