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BBK 1/2004 S. 4368

Organschaft | „Rückwirkende„ Begründung einer gewerbesteuerlichen Organschaft

Gem. dem kann eine durch übertragende Umwandlung aus einer PersGes entstandene KapGes jedenfalls dann rückwirkend vom Beginn des Wj an gewerbesteuerliche Organgesellschaft sein, wenn der steuerliche Übertragungsstichtag gemäß § 20 Abs. 8 Satz 1 UmwStG 1995 auf den Beginn des Wj zurückverlegt wird und die Eingliederungsvoraussetzungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG 1999 i. V. mit § 14 Nr. 1 und 2 KStG 1999 tatsächlich bereits zu Beginn des Wj erfüllt waren. Der BFH weicht mit diesem Urteil von der Auffassung der FinVerw im BStBl I S. 268 (Tz. Org. 05, Org. 13, Org. 18), ab.

[HI]