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Zulässigkeit und Zurechnung der Entnahme eines WG bei einer Realteilung
Findet die Realteilung eines im Nachlass einer Erbengemeinschaft gehaltenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in der Form statt, dass ein Miterbe das ihm zu
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Alleineigentum übertragene, bisher zum Betriebsvermögen zählende WG in sein Privatvermögen entnimmt, entsteht der Entnahmegewinn noch im Rahmen der bis dahin bestehenden Mitunternehmerschaft und ist deshalb gesondert und einheitlich festzustellen. Haben die Miterben für diesen Fall keine – von der für die laufenden Einkünfte im Rahmen der Mitunternehmerschaft – abweichende Gewinnverteilungsabrede getroffen, ist gem. nrkr. (BFH-Az.: VI B 173/03, EFG 2003 S. 1601) der Entnahmegewinn den Miterben nach dem Verhältnis der bislang geltenden Verteilungsregelung zuzurechnen.
BBK F. 14 S. 1399