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BBK 1/2004 S. 4367

Teilwertabschreibungen auf den Grund und Boden

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ist es zulässig, bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich für Grund und Boden anstelle der Anschaffungskosten den Teilwert anzusetzen, sofern dieser aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist. Teilwert ist dabei nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne WG ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Die Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung hat die II 2.01 für insbesondere landwirtschaftliche Betriebe zusammengefasst. Dabei werden u. a. der Nachweis des niedrigeren Teilwerts, die Teilwertabschreibung von einem nach § 55 Abs. 5 EStG festgestellten Wert und von Wirtschaftsüberlassungsverträgen so...