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BBV 3/2004 S. 8

Erbschaftsteuer: Zurechnung von Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren

Gehen festverzinsliche Wertpapiere auf einen Erben über, sind die Zinsen, die nach dem Tod des Erblassers an den Erben bezahlt werden, bei diesem auch insoweit Einkünfte aus Kapitalvermögen, als sie auf die Zeit bis zum Tod des Erblassers entfallen ().