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Untergang des gewerbesteuerlichen Verlustvortrages bei mittelbarer Beteiligung
Scheidet ein Kommanditist zugunsten einer Beteiligungsgesellschaft, an der er selbst wiederum beteiligt ist, aus einer KG aus, so bleibt der auf ihn entfallende Verlustanteil bei der eingetretenen Beteiligungsgesellschaft nach § 10a GewStG unberücksichtigt. Die Gleichstellung des mittelbaren mit dem unmittelbar Beteiligten durch § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStGändert nichts an dem Erfordernis der Unternehmeridentität für die Übertragbarkeit eines Gewerbeverlusts nach § 10a GewStG (; F).