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BBV 3/2004 S. 7
Ausnahme zur Gewerbesteuerpflicht von Anteilsveräußerungen
Beteiligungsverkäufe sind nicht gewerbesteuerpflichtig, wenn die Veräußerung der Anteile mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs in engem Zusammenhang steht ().