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Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
Beim BVerfG ist unter dem Az. 2 BvR 620/03 erneut eine Verfassungsbeschwerde zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen anhängig. Der Kläger wurde mit Beschluss des wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Er hatte u. a. in 1993 Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und § 20 Abs. 1 Nr. 7 i. V. mit Abs. 2 Nr. 4 EStG nicht erklärt. Sofern ein Einspruch, mit dem die Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 1993 bestritten wird, auf das o. a. BVerfG-Verfahren gestützt wird, ruht das Einspruchsverfahren insoweit gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren (