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Schneeballsysteme und kein Ende
Noch immer beschäftigt die Finanzgerichte die Frage, wie Erträge aus einem Schneeballsystem zu behandeln sind. So entschied das (Rev. eingelegt, Az. beim BFH: VIII R 81/03): Wird dem gutgläubigen Anleger die Durchführung von – im Erfolgsfall zu steuerfreien Gewinnen führenden – Differenzgeschäften mit Treasury-Bonds (Treasury-Bonds-Terminkontrakte) vorgegaukelt, werden solche Geschäfte tatsächlich aber von dem nach dem Schneeballsystem vorgehenden Anlagebetrüger nicht durchgeführt, so sind die zugeflossenen Schein-Erträge beim Anleger auch dann nicht steuerpflichtig, wenn er insgesamt gesehen tatsächlich einen Gesamtüberschuss mit der Anlage erzielt hat. Das