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BBV 1/2004 S. 5

Mantelkauf: konzerninterne Umstrukturierung

Voraussetzung für den Abzug von Verlusten nach § 10d EStG ist bei einer Körperschaft, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit der Körperschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat. Die Übernahme der Anteile an einer GmbH durch eine Personengesellschaft im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung führt gem. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG zum Verlust der wirtschaftlichen Identität der GmbH ().