Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teurer Tango
Privatanleger bleiben auf Kursverlusten aus Argentinien-Anleihen sitzen
Das Problem
Argentinien-Anleihen sind nunmehr bereits seit Dezember 2001 notleidend und noch immer ist keine Umschuldung in Sicht. Zwar liegt ein erstes Angebot der argentinischen Regierung auf dem Tisch, für das die Anleger jedoch nur ein müdes Lächeln übrig haben: Auf 75 v. H. des Nominalbetrags ihrer Anleihen sollen sie verzichten! Der größte Forderungsverzicht aller Zeiten. Konkreteres lässt sich dem Angebot nicht entnehmen. Weder sind bisher die Umwandlungsmodalitäten hinsichtlich Laufzeit und Zinsen bekannt noch ist darüber entschieden, wie, wann und in welcher Höhe die bisher aufgelaufenen Zinsen an die Anleger nachgezahlt werden. Bei Kursen um 27 v. H. gelten Argentinien-Anleihen nach wie vor als Junk Bonds.
Auch von der steuerlichen Seite kann den gebeutelten Anlegern kein Trost gespendet werden. Die Kursverluste, die sie mit ihren Schrottanleihen eingefahren haben, können steuerrechtlich nicht verwertet werden. Stückzinsen können nicht mehr als negative Einnahmen angesetzt werden.
Nach einem Verkauf von Argentinienbonds offenbarten die Verkaufsabrechnungen der Banken seit Februar 2002 ein zusätzliches Ärgernis, weil die Stückzinsen nicht mehr ...