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BBV Nr. 2 vom Seite 39

Beraterhaftung und Pflicht des Mandanten zur Schadensminderung

Redaktion

Belehrt der Steuerberater über die Anforderungen, die an Barquittungen zu stellen sind, falsch und führt dies dazu, dass die Finanzbehörde die quittierten Beträge nicht als Betriebsausgaben anerkennt, kann gemäß , die Haftung des Steuerberaters entfallen, wenn der Mandant die ihm möglichen und zumutbaren Angaben vor Erlass der nachteiligen Änderungsbescheide nicht nachholt.