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EuGH 16.03.2004 Rs. C- 264/01 u. a., NWB 14/2004 S. 109

Krankenversicherung | Zulässigkeit der Festsetzung von Höchstbeträgen für die Kostenübernahme von Arzneimitteln

Bei der Festlegung der konkreten Höhe der Festbeträge für die Kostenübernahme für Arzneimittel verfolgen die Verbände der Krankenkassen kein eigenes Interesse, das sich von der reinen sozialen Aufgabe der Krankenkasse trennen lässt. Sie erfüllen dabei nur eine Pflicht im Rahmen der Verwaltung des deutschen Systems der sozialen Sicherheit, die ihnen das Gesetz auferlegt, und handeln nicht als Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Bei der Festsetzung der Höchstbeträge unterliegen sie dabei nicht den gemeinschaftlichen Wettbewerbsvorschriften ( u. a.).