Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 17.12.2003 I R 99/01, NWB 14/2004 S. 106

Gewerbesteuer | keine Hinzurechnung der Zahlungen für das Recht zur Verfüllung eines Grundstücks (§ 8 Nr. 7, § 12 Abs. 2 Nr. 2 GewStG 1991)

Räumt ein Grundstückseigentümer einem Unternehmen zum Betrieb einer Deponie gegen Entgelt das Recht ein, das betreffende Grundstück mit Abfall zu verfüllen, wird gem. das Grundstück und nicht ein vom Grund und Boden verselbständigtes WG „Auffüllrecht„ vermietet oder verpachtet, weshalb eine Hinzurechnung der gezahlten Beträge zum Gewinn des Deponiebetreibers aus Gewerbebetrieb und des Teilwerts des Verfüllrechts zum Einheitswert des BV nach § 8 Nr. 7 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 GewStG 1991 ausscheidet. – Anmerkung: Dass ein sog. „Auffüllrecht„ kein vom Grund und Boden verselbständigtes Wirtschaftsgut ist, hatte bereits der IV. Senat des BFH zu entscheiden (Urt. v. - IV R 27/01, BStBl 2003 II S. 878). Dort ging es um die Frage, ob auch der auf das Auffüllrecht entfallende Veräußerungsgewinn von de...