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Einkommensteuer | Teilwertabschreibung auf Beteiligung und eigenkapitalersetzendes Darlehen an Betriebskapitalgesellschaft (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für die Bemessung des Teilwerts von Anteilen an einer Betriebs-KapGes ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen anzustellen. Weist der Stpfl. nach, dass diese in einem solchen Maße gesunken sind, dass ein Erwerber des Besitzunternehmens für die zu dessen BV gehörenden Anteile an der Besitz-KapGes einen hinter den AK zurückbleibenden Preis zahlen würde, kann eine diesbezügliche Teilwertabschreibung vorgenommen werden. (2) Der Teilwert eines eigenkapitalersetzenden Darlehens, das der Betriebs-KapGes von der Besitzgesellschaft gewährt worden ist, ist nach denselben Kriterien zu bestimmen, die für die Bewertung der Kapitalanteile gelten. (3) Als verdeckte Einlagen sind n...