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Elektronische Klagemöglichkeit beim Finanzgericht
Seit einiger Zeit können Bürger, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmen ihre Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze über das Internet bei verschiedenen Finanzgerichten einreichen (s. hierzu NWB Aktuelles Heft 6/2004 S. 358).
So wurde die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs im finanzgerichtlichen Verfahren zum z. B. in ganz Nordrhein-Westfalen eingeführt (www.fg-duesseldorf.nrw.de, www.fg-koeln.nrw.de, www.fg-muenster.nrw.de).
Es ist davon auszugehen, dass es in Kürze auch bei weiteren Finanzgerichten möglich sein wird, Klagen, Anträge und sonstige Schriftstücke als elektronisches Dokument per E-Mail zu versenden.