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Doppelbesteuerung | Betriebsstätte bei Arbeiten an mehreren Bau- oder Montagestellen
(1) Ob Bau- oder Montagearbeiten eine Betriebsstätte i. S. des DBA-Luxemburg begründen, hängt allein von der Dauer der einzelnen Bauausführung oder Montage ab. Mehrere Bauausführungen oder Montagen sind in zeitlicher Hinsicht nicht zusammenzurechnen (Anschluss an , BStBl II 1999, S. 694 und v. , I R 47/00, BStBl II 2002, S. 846). (2) Arbeiten an mehreren Bau- oder Montagestellen können doppelbesteuerungsrechtlich eine einheitliche Bauausführung oder Montage sein, wenn zwischen ihnen eine wirtschaftliche und geographische Einheit besteht. Dies kann nicht anhand abstrakter Merkmale, sondern nur anhand einer wertenden Betrachtung des konkreten Einzelfalls beurteilt werden. Entscheidend ist, ob aus der Sicht des Unternehmers ein einziger (ggf.: fortschreitender) Einsatz oder eine...BStBl I 1999, S. 1076