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Systemänderungen im französischen Steuerrecht
Das Ende 2003 verabschiedete Finanzgesetz enthält mehrere grundlegende Systemänderungen des französischen Steuerrechts, welche zwar unterschiedliche Gründe haben, die aber vom Vereinfachungswillen des Gesetzgebers und dem Bestreben zur Einschränkung des Risikos nicht europatauglicher Wirkungen geprägt sind. Die Änderungen betreffen Regelungen, die mit der Reform des Bilanz- und des Körperschaftsteuerrechts 1965 und der Erfassung von privaten Veräußerungsgewinnen 1976 Eingang in das Steuersystem gefunden haben.
I. Die Abschaffung des „avoir fiscal„
Fast 40 Jahre nach der Einführung des Anrechnungsverfahrens (avoir fiscal) durch das Gesetz vom wird diese Institution durch Art. 93 des Finanzgesetzes für 2004 mit Wirkung ab aufgehoben und durch ein Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Die Schaffung des Anrechnungsverfahrens war seinerzeit ein erster weltweit beachteter Schritt zur Beseitigung der Doppelbelastung von Dividenden, der über eine Vielzahl von DBA auf ausländische Anteilseigner erstreckt wurde. Heute kommen Dividendenbezieher aus 47 DBA-Staaten in den Genuss des avoir fiscal.
Der seinerzeit mit der Einführung des Anrechnungsverfahrens verfolgt...