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Die Bürgschaft des GmbH-Geschäftsführers für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
KernaussagenDie Bürgschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers für die Verbindlichkeiten der GmbH ist ein beliebtes Mittel der Kreditinstitute, die mit der Rechtsform der GmbH verbundene Beschränkung der Eigentümerhaftung auf das (voll eingezahlte) Stammkapital zu umgehen. In der Praxis ist die Bürgschaft des geschäftsführenden Gesellschafters für die kreditgebende Bank oftmals Voraussetzung für die Aufnahme oder Intensivierung der Geschäftsbeziehung. Für den Bürgen sollte die Abgabe einer entsprechenden Erklärung jedoch keine Selbstverständlichkeit sein, da der Gesetzgeber und die Gerichte das Schutzbedürfnis des nach allgemeiner Auffassung stets kaufmännisch versierten GmbH-Geschäftsführers als eher gering einstufen und die für Privatpersonen geltenden Schutzvorschriften des BGB und die Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften meist keine Anwendung finden.
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I. | Einführung | V. | Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf
Bürgschaftserklärungen |
II. | Charakteristika der Bürgschaft und Abgrenzung zum
Schuldbeitritt | VI. | Besonderheiten der Bürgschaft des
GmbH-Geschäftsführers für die Gesellschaft |
III. | Besonderheiten der Bürgschaften von
Vollkaufleut... |