Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilungen
KernaussagenDer Jahresabschluss ist zukünftig regelmäßig um eine Plausibilitätsbeurteilung zum Jahresabschluss durch einen externen Prüfer zu ergänzen. Ursächlich hierfür ist die Verschärfung der Anforderungen an Kreditunterlagen im Hinblick auf die geplanten Regelungen zu Basel II. Die Plausibilitätsbeurteilung erfolgt durch Befragungen zum Jahresabschluss und eine Analyse der wesentlichen Jahresabschlusspositionen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Einführung | • | Erstellung
mit umfassenden Prüfungshandlungen | ||
II. | Auftragsannahme | • | Erstellung mit
Plausibilitätsbeurteilungen | ||
III. | Auftragsdurchführung | ||||
• | Erstellung ohne
Prüfungshandlungen | IV. | Auftragsabschluss |
I. Einführung
Zu Jahresbeginn versenden die Kreditinstitute üblicherweise Schreiben an ihre Kunden, in denen sie die für die laufende Kreditüberwachung benötigten Unterlagen anfordern. Die Schreiben zeichnen sich im Zeitablauf dadurch aus, dass immer umfangreichere Unterlagen bei immer kürzeren Fristen benötigt werden. Seit kurzem fordern sie für nicht prüfungspflichtige Kunden, dass diese einen mit einer Plausibilitätsbeurteilung versehenen Jahresabschluss einreichen. Sie beziehen sich dabei auf eine Differenzierung, die der Hauptfac...