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BFH 18.12.2003 III R 31/03, NWB 13/2004 S. 98

Einkommensteuer | Kfz-Kosten Schwerbehinderter bei geringer Jahreskilometerleistung (§§ 33, 33b EStG)

Dem sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Als agw. Bel. geltend gemachte, einzeln nachgewiesene Kosten schwer geh- und stehbehinderter Stpfl. sind nur angemessen i. S. des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG, soweit sie die in den EStR und LStR für die Berücksichtigung von Kfz-Kosten als WK und BA festgesetzten Pauschbeträge nicht übersteigen. (2) Decken die Pauschbeträge wegen der nur geringen Jahreskilometerleistung nicht die tatsächlichen Aufwendungen, kann der behinderte Stpfl. anstelle der Pauschbeträge die Kosten, die ihm für Fahrten mit einem – behindertengerechten – öffentlichen Verkehrsmittel, ggf. auch mit einem Taxi, entstanden sind, als agw. Bel. geltend machen. – Anmerkung: Der Hinweis auf die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse bei Benutzung von Kfz könnte auf ...