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BFH 22.01.2004 IV R 65/02, NWB 13/2004 S. 97

Einkommensteuer | Ersatzbeschaffung eines funktionsgleichen Wirtschaftsguts grundsätzlich nur im selben Betrieb möglich (§ 4 Abs. 1 EStG; R 35 EStR 1993)

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die für die Bildung einer RfE erforderliche Funktionsgleichheit des Ersatzwirtschaftsguts ist grundsätzlich nur erfüllt, wenn das neue WG in demselben Betrieb hergestellt oder angeschafft wird, dem das entzogene WG diente. (2) Ausnahmsweise ist die Übertragung stiller Reserven auf WG eines anderen Betriebs des Stpfl. nach den Grundsätzen der Ersatzbeschaffungsrücklage zulässig, wenn die Zwangslage durch Enteignung oder höhere Gewalt zugleich den Fortbestand des bisherigen Betriebs selbst gefährdet oder beeinträchtigt hat. Dazu führt der Senat weiter aus: Die Rspr. hat eine allgemeine Begünstigung der Ersatzbeschaffung stets ebenso abgelehnt wie eine Analogie zur Reinvestitionsvergünstigung des § 6b EStG, mit d...