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NWB Nr. 13 vom Seite 893

Investitionszulagengesetz 2005 verabschiedet

Der Bundestag hat am das Investitionszulagengesetz 2005 (InvZulG 2005) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates wurde am erteilt.

Mit dem Investitionszulagengesetz 2005 wird im betrieblichen Bereich eine gleichwertige Anschlussregelung für das Ende 2004 auslaufende Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG 1999) geschaffen. Nach dem Investitionszulagengesetz 2005 werden Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in den neuen Ländern und Berlin gefördert, die nach der Verkündung des Gesetzes begonnen und nach Ablauf des Jahres 2004 und bis Ende 2006 beendet werden.

Mit der Verkündung des Gesetzes ist noch im März 2004 zu rechnen. Investitionen, die in diesem Jahr beendet werden, werden noch nach dem Investitionszulagengesetz 1999 gefördert.

Das Investitionszulagengesetz 2005 bedarf allerdings noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Wir werden in Kürze ausführlich in den NWB über das Investitionszulagengesetz 2005 berichten.