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BFH 20.11.2003 III R 14/03, NWB 12/2004 S. 92

Eigenheimzulage | Begünstigung von Ausbauten und Erweiterungen an einer Wohnung (§§ 2, 9 EigZulG)

Baumaßnahmen an einer bestehenden Wohnung können nur dann als Herstellung einer Wohnung i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG beurteilt werden, wenn diese Wohnung bautechnisch neu ist. Wird eine vorhandene Wohnung durch An- und Umbau in ihrer Größe, Struktur und Nutzungsmöglichkeit verändert, wird dadurch keine bautechnisch neue Wohnung hergestellt. Allein durch die Begründung von Wohnungseigentum wird keine (Eigentums-)Wohnung gem. § 2 Abs. 1 EigZulG hergestellt. Begünstigt ist die Wohnung als solche, also nur die Gebäudesubstanz. Auch eine Eigentumswohnung wird daher nur hergestellt, wenn durch die Baumaßnahmen eine bautechnisch neue Wohnung entsteht, welche die steuerrechtlichen Merkmale des Wohnungsbegriffs erfüllt ( n. v.).