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Sächsisches FG  v. - 2 K 2263/02

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2

Keine Organschaft zwischen Schwesterkapitalgesellschaften

Umsatzsteuer 1999

Leitsatz

Organschaft setzt die Eingliederung einer Organgesellschaft in ein übergeordnetes Unternehmen als Organträger voraus. Soll eine Kapitalgesellschaft Organträgerin sein, erfordert dies regelmäßig deren unmittelbare Beteiligung an der Organgesellschaft. An dieser Eigliederung fehlt es, wenn die Anteile zweier Kapitalgesellschaften ausschließlich von natürlichen Personen im Privatvermögen gehalten werden. Bei gleichgeordneten Schwesterkapitalgesellschaften ist deshalb ein Organschaftsverhältnis grundsätzlich ausgeschlossen.

Fundstelle(n):
LAAAB-16981

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