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Neuregelung des Personengesellschaftsrechts in den Niederlanden
Am ist in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments eine Gesetzesvorlage zur Festlegung von Teil 7.13 (Gesellschaft) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (nachstehend „die Gesetzesvorlage„ genannt) eingebracht worden. Der neue Titel dient als Ersatz für die derzeitige Regelung über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Art. 7A:1655 bis einschließlich 7A:1688 NL-BGB), die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft (Art. 15 bis einschließlich 34 NL-HGB [„Wetboek van Koophandel„]). Die Neuregelung ist für die Praxis von großer Bedeutung, u. a. weil die Gesellschafter künftig wählen können, ob eine öffentliche Gesellschaft Rechtspersönlichkeit erwirbt. Der Erwerb (oder die Aufgabe) dieser Rechtspersönlichkeit bedarf zu seiner (bzw. ihrer) Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Weiter ermöglicht die Gesetzesvorlage die Umwandlung einer öffentlichen Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit in eine BV („besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid„) und umgekehrt (mit einer notariellen Urkunde).
Der neuen Regelung, die in Titel 13 Buch 7 NL-BGB festgelegt wird, liegt ein von Prof. Maeijer abgefasster Entwurf zugrunde. Bei der Ausarbeitung der ...