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FG Bremen 30.10.2003 1 K 63/03, IWB 5/2004 S. 829

Außensteuerrecht | Ermittlung der Mindeststeuer nach § 2 Abs. 5 Satz 3 AStG

Im Rahmen der Festsetzung der Mindeststeuer nach § 2 Abs. 5 Satz 3 AStG ist keine KSt zu berücksichtigen (, rkr., EFG 2004, S. 169). • Hinweis: Der Kl. unterlag der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG. Streitig war, ob die KSt als Abzugssteuer bei der Festsetzung der Mindeststeuer nach § 2 Abs. 5 Satz 3 AStG zu berücksichtigen war. Das FG lehnte die Auffassung des beklagten FA – keine Anrechnung der KSt, weil Bestandteil der Mindeststeuer – unter Hinweis auf den Wortlaut und die Gesetzessystematik ab. Die KSt ist kein „Steuerabzugsbetrag„. Denn der Gesetzgeber unterscheidet auch sonst scharf zwischen der KSt, die eine Kapitalgesellschaft als eigene Steuer schuldet, und den Steuerabzugsbeträgen (eigene ESt des Stpfl.). Außerdem hat die erweiterte beschränkte Steuerpflich...