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Insolvenzverwaltung | verfassungswidrige Mindestvergütung des Insolvenzverwalters und des Treuhänders
Die Regelungen der Mindestvergütung für Insolvenzverwalter und Treuhänder (Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung v. 24. 8. 1998, BGBl 1998 I S. 2205) sind seit dem 1. 1. 2004 verfassungswidrig und vom Bundesministerium der Justiz durch Änderung der Vergütungsverordnung neu festzusetzen. Geschieht dies nicht bis zum 1. 10. 2004, werden die Gerichte die angemessene Mindestvergütung festlegen. Insolvenzverwaltern und Treuhändern muss künftig für ihre Tätigkeit auch in massenlosen Verfahren eine auskömmliche Vergütung zuerkannt werden ( und 46/03).