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FG Saarland 03.12.2003 1 K 200/00, NWB 11/2004 S. 83

Körperschaftsteuer | inländische Steuerpflicht liechtensteinischer Gesellschaft (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG)

Eine in Liechtenstein nach dortigem Recht errichtete AG entspricht einer deutschen KapGes. Demnach kann sie, soweit sie über eine Geschäftsleitung im Inland verfügt, unbeschränkt stpfl. sein. Letzteres ist etwa dann der Fall, wenn der gesamte Schriftverkehr über inländische Standorte abgewickelt wird, sämtliche Depots, Immobilien und Beteiligungen im Inland geführt werden, liegen bzw. gehalten werden und sogar die Bilanzen in DM erstellt werden ().