Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 4 vom Seite 161 Fach 3 Deutschland Gr. 3 Seite 1399

Auswirkungen der geänderten BFH‐Rechtsprechung zum Progressionsvorbehalt in Wegzugs-, Zuzugs- und Doppelwohnsitzfällen

von Prof. Dr. Siegfried Grotherr, Hamburg

Der BFH hat in drei Urteilen (v. , I R 63/00, IWB 2002, F. 3a Gr. 1 S. 1017 = BFH/NV 2002, S. 584 = BStBl II 2003, S. 302; v. , I R 40/01, BStBl II 2002, S. 660; v. 19. 11. 2003, I R 19/03, Lexinform 0816639) seine bis dahin geltende Rechtsprechung (insbes. Urt. v. , I 422/62, BStBl II 1968, S. 101; v. , I R 274/82, BStBl II 1986, S. 133) zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG) bei Wegzug eines unbeschränkt Steuerpflichtigen in einen bzw. Zuzug aus einem DBA-Staat innerhalb eines Veranlagungszeitraums geändert. Die geänderte Rechtsprechung berührt auch das Verständnis vom Verhältnis des innerstaatlichen Steuerrechts zum Abkommensrecht, so dass die Urteile möglicherweise nicht nur für den Progressionsvorbehalt von Bedeutung sind. Die in den Urteilen aufgestellten neuen Grundsätze können gravierende negative Auswirkungen z. B. auf die grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung haben, da nicht nur der Wegzug, sondern auch der Zuzug innerhalb eines Veranlagungszeitraums betroffen ist. Die Arbeitnehmerentsendung ist häufig mit einem Wechsel der steuerlichen Ansässigkeit verbunden, so dass sich Auswirkungen auf die deutsche Steuerpflicht ergeben (z. B. Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht, Wechsel zur beschränkten Steuerpflic...