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BFH 19.11.2003 I R 19/03, IWB 4/2004 S. 826

Einkommensteuer | Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht

Verzieht ein Arbeitnehmer im Verlauf eines Kalenderjahres vom Ausland ins Inland, so sind seine in diesem Kalenderjahr vor dem Zuzug erzielten Einkünfte im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen (). • Hinweis: Der I. Senat bekräftigt seine Rechtsprechung zum Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht (vgl. , BStBl II 2003, S. 302; v. – I R 40/01, BStBl II 2002, S. 660). Dabei setzt er sich mit den kritischen Stimmen im Schrifttum auseinander, die dem Verständnis von § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG, wonach die Vorschrift nur voraussetze, dass das jeweilige DBA die Anwendung des Progressionsvorbehalts nicht verbiete (und nicht positiv anordne), nicht folgen wollen (s. Sabatschus, IStR 2002, S. 623; Achter, IStR 2003, S. 203; Vogel, IStR...