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Einkommensteuer | Berücksichtigung von nach ausländischem Recht gezahlten kindergeldähnlichen Leistungen bei § 33a Abs. 1 EStG
Kindergeld i. S. des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen (). • Hinweis: Der Kl. unterstützte im Streitjahr 1997 seine beiden Enkelkinder, die in Großbritannien bei Tochter und Schwiegersohn lebten, durch Übernahme von Aufwendungen für den Schulbesuch. Er machte die Beträge als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG geltend. Sowohl die Vorinstanz (, EFG 2003, S. 465) als auch der BFH lehnten dies ab. Denn Voraussetzung für den Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG ist, dass weder der Stpfl. noch eine andere Person Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld für die unterhaltene Person haben und die unterhaltene Person kein oder nur geringe...