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Umsatzsteuer | Differenzbesteuerung nach § 25a UStG bei Verkauf von nach Diebstahl wieder gefundener Fahrzeuge
Versicherungsunternehmen versichern u. a. auch das Risiko des Diebstahls von Fahrzeugen. Im Versicherungsfall entschädigt die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer mit dem Wiederbeschaffungswert des versicherten Fahrzeugs. Die versicherungsvertraglichen Regelungen sehen in § 13 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung vor, dass entwendete Gegenstände – soweit sie nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Schadensanzeige wieder aufgefunden werden – in das Eigentum des Versicherungsunternehmens übergehen. Aus der Versicherungswirtschaft wurde angefragt, ob Versicherungsunternehmen nach Ablauf eines Monats wieder aufgefundene Fahrzeuge unter Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG veräußern können, wenn die Kfz Versicherungsnehmern gehörten, die nicht zum Vorste...