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BFH 11.12.2003 IV R 40/02, NWB 10/2004 S. 75

Einkommensteuer | Erschließungsaufwand für bebaubar gewordenes Weideland (§§ 4, 6, 13 EStG)

Beiträge für die Zweiterschließung eines Grundstücks sind nach der Rspr. des BFH wie bei einer Ersterschließung als nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden zu aktivieren, wenn sich der Wert des Grundstücks aufgrund einer Erweiterung der Nutzbarkeit erhöht. Ein bebautes Wohngrundstück mit einer Sickergrube ist bereits „betriebsbereit„ und verändert sich durch den Anschluss an eine neu angelegte Kanalisation nicht wesentlich. Auch führt die Ersetzung einer funktionsfähigen Klär- oder Sickergrube durch den Anschluss an eine neu errichtete Abwasserentsorgung nicht zu einer solch wesentlichen Verbesserung der Nutzbarkeit des Grund und Bodens; in einem solchen Fall liegt kein aktivierungspflichtiger Herstellungsaufwand vor. Wird dagegen ein zusammenhängendes Grundstück an die Ka...