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OFD München 01.12.2003 S 0160 - 2 - St 312, NWB 10/2004 S. 73

Abgabenordnung | Erstattung überzahlter Einkommensteuer bei zusammenveranlagten Ehegatten (§ 37 AO)

Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger – das FA – einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO). Dies gilt auch dann, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO). Eine Zahlung ist dann ohne rechtlichen Grund geleistet, wenn sie den materiell-rechtlichen Anspruch übersteigt (, BStBl 1997 II S. 112). Der Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO kann aber nur dann durchgesetzt werden, wenn ein entgegenstehender Verwaltungsakt aufgehoben oder geändert worden ist (vgl. AEAO, Tz. 3 zu § 37 AO). Mit Vfg. v. - S 0160 - 2 - St 312 hat die OFD München ausführlich zur Erstattung überzahlter ESt bei zusammenveranlagten Ehegatten Stellung genommen.