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NWB Nr. 10 vom Seite 664

Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters nicht zur Entscheidung angenommen

Beseitigt oder korrigiert der Gesetzgeber Übergangsregelungen im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, die er seinerzeit aus Vertrauensschutzgründen erlassen hat, vor Ablauf des Übergangszeitraums zulasten des Berechtigten, so ist dies nur zulässig, wenn sich die für die Ausgestaltung der Übergangsregelung ursprünglich maßgebenden Umstände nachträglich geändert haben und wenn darüber hinaus schwere Nachteile für wichtige Gemeinschaftsgüter zu erwarten sind, falls die geltende Übergangsregelung bestehen bleibt. Letzteres ist dann der Fall, wenn ohne die Korrekturmaßnahmen das Ziel, das Beitragsniveau zu senken oder jedenfalls zu stabilisieren, um so die Rentenversicherung dauerhaft für die Beitragspflichtigen bezahlbar zu erhalten und den Produktionsfaktor Arbeit im Interesse der Schaffung oder jedenfalls der Erhaltung von Arbeitsplätzen von zusätzlichen Lohnnebenkosten frei zu halten, verfehlt werde. Bei der Ausgestaltung von Vorschriften zu Erreichung dieser Ziele steht dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zu; die Änderung von Regelungen über die beschleunigte Anhebung des Renteneintrittsalters ist diesem Einschätzungsspielra...