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IWB Nr. 4 vom Seite 177 Fach 5 Estland Gr. 2 Seite 34

Übersicht über das Steuerrecht Estlands

von Dr. Dieter Kischel, Brüssel

I. Allgemeines

In Estland wurde im Januar 1993 ein neues Steuersystem eingeführt. Es besteht aus folgenden Steuerarten:

Direkte Steuern: Einkommen- und Körperschaftsteuer, Grundsteuer.

Indirekte Steuern: Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern auf Mineralöl, Tabak, Wein, Bier und Alkohol.

In den Jahren von 1993 - 2002 wurden vor allem die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern an den EU-Standard angepasst. Die klassische Körperschaftsteuer wurde im Jahre 2000 abgeschafft und durch eine unternehmensfreundliche Ausschüttungssteuer ersetzt. Unternehmensgewinne werden danach nur dann besteuert, wenn sie ausgeschüttet werden. Für natürliche Personen gilt seit 1994 ein einheitlicher Einkommensteuersatz von 26 %.

II. Einkommensteuer

1. Subjektive Steuerpflicht

a) Unbeschränkte Steuerpflicht

Natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Estland haben oder sich dort länger als 183 Tage im Kalenderjahr aufhalten, sind unbeschränkt steuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf das Welteinkommen. Personengesellschaften werden als selbständige Körperschaftsteuersubjekte behandelt (s. III. 1.).

b) Beschränkte Steuerpflicht

Natürliche Personen, die im Inland weder ...