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Thüringer FG Urteil v. - III 313/02 EFG 2004 S. 334

Gesetze: EStG 1997 § 19a Abs. 8 S. 1, EStG 1997 § 19a Abs. 8 S. 2, EStG 1997 § 19a Abs. 2 S. 1, EStG 1997 § 11 Abs. 1, BewG § 11 Abs. 2 S. 2, LStR 1996 R 77 Abs. 17 S. 2, BGB § 398, BGB § 413, BGB § 930

Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der verbilligten Überlassung von Belegschaftsaktien nach § 19a Abs. 8 Satz 1 EStG

Haftung für Lohnsteuer

Leitsatz

1. Überlassung von bisher lediglich in einer sich im Tresor der AG befindenden Sammelurkunde verbrieften Belegschaftsaktien im Zeitpunkt der schriftlichen Zuteilung der Aktienanzahl und der Erstellung einer Datei mit den Namen der Mitarbeiter sowie der jeweiligen Anzahl der Aktien und der jeweiligen Aktiennummer.

2. Der gemeine Wert von noch nicht zum amtlichen Handel an der Börse zugelassenen Aktien, die der Belegschaft verbilligt überlassen werden, kann aus dem Verkauf der Aktien an ein Bankenkonsortium zu deren Börseneinführung abgeleitet werden.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 334
EFG 2004 S. 334 Nr. 5
PAAAB-16423

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