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Kaufvertragsrecht | Haftung beim Verkauf eines Gebrauchtwagens mit mangelhaften Reifen
Dem Käufer eines Gebrauchtwagens, der mit unvorschriftsmäßigen oder nicht verkehrssicheren Reifen (hier: über fünfeinhalb Jahre alt) versehen ist, stehen gegen den Verkäufer Schadensersatzansprüche aus Eigentumsverletzung zu, wenn diese Bereifung später Ursache eines Unfallschadens an dem Fahrzeug ist. Der Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung besteht neben demjenigen aus Vertragsverletzung und unterliegt einer dreijährigen Verjährung. Das für eine deliktsrechtliche Haftung erforderliche Verschulden hat der BGH darin gesehen, dass für den Verkäufer ein konkreter Anlass zur Überprüfung des Alters der Reifen bestand, weil die Reifen ein Profil aufwiesen, das seit zwei Jahren nicht mehr hergestellt wurde, was dem Verkäufer als Fachhändler zumindest hätte bekannt sein müssen. Offen b...