Derzeit keine erbschaftsteuerliche Gleichstellung zwischen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und
Ehegatten
Leitsatz
Die erbschaftsteuerlichen Privilegien von Ehegatten bei Steuerklasse und Freibetrag finden nach eindeutiger gesetzlicher
Regelung auf eingetragene Lebenspartner keine Anwendung. Diese Differenzierung verstößt weder gegen den Gleichheitssatz noch
gegen die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 517 EFG 2004 S. 517 Nr. 7 NAAAB-16240
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