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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8150/01

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Besteuerung von Privatfahrten mit einem betrieblichen PKW nach der sog. 1 % -Regelung - verdeckte Gewinnausschüttung durch Zahlung von Urlaubsgeld an den Geschäftsführer einer GmbH

Leitsatz

Behauptet eine klagende GmbH, ihr Geschäftführer habe den betrieblichen PKW nicht zu Privatfahrten verwendet, so trifft sie hierfür die objektive Beweislast. Von der Anwendung der sog. 1 % -Regelung kann nur durch Vorlage eines Fahrtenbuches abgesehen werden aus dem sich ergibt, dass eine private Nutzung des PKW nicht stattgefunden hat.

Die Zahlung von Urlaubsgeld an den Geschäftsführer der GmbH stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn es an einer vorherigen klaren und wirksamen Vereinbarung fehlt, die auch steuerlich zu berücksichtigen wäre.

Fundstelle(n):
PAAAB-16209

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