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Kroatien | steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung sowie Ausbildung
Eine ab wirksame Novelle zum „Gesetz über die Gewinnsteuer„ (s. Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 163/2003) sieht vor, dass bei Erfüllung vorgegebener Bedingungen die Steuerbemessungsgrundlage in Höhe der Kosten für Forschung und Entwicklung sowie der Kosten für fachliche Ausbildung und Fortbildung der Beschäftigten verringert werden kann. In den Genuss dieser Regelung kommen aufgrund einer Novelle zum „Gesetz über die Einkommensteuer für natürliche Personen„ auch Unternehmer, die dieser Steuer unterfallen. Gesetzlich erlaubte Spenden sind allgemein bis zur Höhe von 2 % des Einkommens des Vorjahres von der Steuerbemessungsgrundlage abzugsfähig. Gemäß der Novelle zum „Gesetz über die Gewinnsteuer„ kann der abzugsfähige Betrag in Ausnahmefällen mit Genehmigung d...