Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Straßenverkehrsrecht | Änderung des Bußgeldkatalogs
Durch die VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher und personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften v. (BGBl 2004 I S. 117) wird u. a. der Bußgeldkatalog mit Wirkung v. geändert. So gilt zukünftig schon bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 26–30 km/h ein Fahrverbot von einem Monat. Ein gleiches Fahrverbot gilt bei Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweiten unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb von geschlossenen Ortschaften um 21–25 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften um 26–30 km/h.