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BGH 10.02.2004 X ZR 117/02, NWB 8/2004 S. 63

Sozialhilfe | Bereicherungsanspruch eines verarmten Schenkers gegen Zweitbeschenkten

Nach § 528 BGB kann der Schenker, soweit er nach der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Wendet der Beschenkte das Erlangte unentgeltlich einem Dritten (sog. Zweitbeschenkter) zu, so ist, soweit infolgedessen die Verpflichtung des Empfängers zur Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung ausgeschlossen ist, der Dritte zur Herausgabe verpflichtet. Erhält der Zweitbeschenkte nicht – wie der Beschenkte – das Geschenk als Geldbetrag, sondern in Form eines Fahrzeugs, muss er nicht das Risiko der Realisierung des von dem Fahrzeug verkörperten Werts tragen. Ihm steht daher das Recht zu, sich in Höhe des verbliebenen Werts des Fa...